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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95   

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https://dejure.org/1995,164
BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 (https://dejure.org/1995,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle aus Haushalten zu zentralen Sammelbehältern oder Wertstoffhöfen (Bringpflicht) - Rechtmäßigkeit einer Satzungspflicht - Vorrang einer Holpflicht vor einer Bringpflicht - Beschwerde gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 99, 88
  • NJW 1996, 1224 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 63
  • NJ 1996, 44
  • DVBl 1996, 44
  • DÖV 1996, 205
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß eine derartige Ausgestaltung von Abfallbenutzungsgebühren unter Einbeziehung des Nebenzwecks der Abfallvermeidung verfassungsrechtlich und auch mit Blick auf das Bundes-Abfallrecht, insbesondere § 1 a Abs. 1 AbfG, unbedenklich ist (BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 - BVerwG 8 NB 1.94 - DVBl 1994, 820 = NVwZ 1994, 900 = DÖV 1994, 786 = NuR 1995, 185 = Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 70).

    Es ist feststehende Rechtsprechung, daß die Frage der Zwecktauglichkeit einer Rechtsvorschrift aus der Sicht des Normgebers bei Erlaß der Regelung und beschränkt darauf zu beantworten ist, ob dessen Prognose sachgerecht und vertretbar bzw. ob das eingesetzte Mittel objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250 [263]).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Das Überlassen geht also dem Entsorgungsvorgang zeitlich voraus, ist somit insbesondere kein bereits zur Abfallentsorgung gehörendes Einsammeln oder Befördern von Abfällen im Sinne von § 1 Abs. 2 AbfG (vgl. BVerwGE 67, 8 [11]).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94

    Verkehrslärm in der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Der Antragsteller hat die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; denn er ist ungeachtet der Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde mit seinem Rechtsmittel im Ergebnis ohne Erfolg geblieben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 30.94 -).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 82.87

    Grundstückseigentum - Sachherrschaft - Abfallbesitz - Aufgedrängter Abfall -

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip wird der Besitzer von Abfällen durch § 3 Abs. 1 AbfG in die Pflicht genommen, seinen Teil zur Lösung des Abfallproblems beizutragen und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen von der öffentlichen Hand erledigen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 31).
  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Es ist feststehende Rechtsprechung, daß die Frage der Zwecktauglichkeit einer Rechtsvorschrift aus der Sicht des Normgebers bei Erlaß der Regelung und beschränkt darauf zu beantworten ist, ob dessen Prognose sachgerecht und vertretbar bzw. ob das eingesetzte Mittel objektiv untauglich oder schlechthin ungeeignet war (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Mai 1994 aaO. unter Hinweis auf BVerfGE 30, 250 [263]).
  • BVerwG, 03.09.1990 - 4 N 1.88

    Normenkontrolle - Vorlage - Naturschutz - Reiten

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 10 S 1769/93

    Einführung des Bringsystems in einer Abfallwirtschaftssatzung; Zulässigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (DVBl 1995, 247 = UPR 1995, 155 = VBlBW 1995, 198) hat den Normenkontrollantrag abgewiesen und dies folgendermaßen begründet: Soweit sich der Antrag auf § 29 Abs. 1 Nr. 3 AWS beziehe, sei er unzulässig, weil ordnungswidrigkeitsrechtliche Vorschriften im Verwaltungsrechtsweg (§ 47 Abs. 1, § 40 VwGO) nicht überprüft werden dürften.
  • BVerwG, 24.08.1994 - 7 NB 5.93

    Abfallrecht - Altöl - Gesetzgebungskompetenz - Konkurrierende Gesetzgebung

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95
    Die Beschwerde fragt damit nicht nach der Vereinbarkeit der angegriffenen Satzungsbestimmungen mit dem Bundesabfallrecht, was wegen der dadurch mittelbar in Frage gestellten landesgesetzlichen Ermächtigung mit Blick auf das "Verwerfungsmonopol" des Bundesverfassungsgerichts (Art. 100 GG) nicht statthaft wäre; sie beschränkt sich vielmehr auf die im Rahmen des § 47 Abs. 5 und 7 VwGO zulässige Frage nach dem Inhalt und der Tragweite von bundesrechtlichen Vorschriften, die für die Gültigkeit der zur Überprüfung gestellten Normen von Bedeutung sind (vgl. BVerwGE 85, 332 [336 ff.]; BVerwGE 96, 318 [320]).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 7 C 58.96

    Eigentümer muß angeschwemmte Abfälle selbst aufsammeln

    Diese "Arbeitsteilung" zwischen Abfallbesitzer und entsorgungspflichtiger Körperschaft ist Ausdruck der gesetzgeberischen Wertung und Entscheidung, daß der einzelne Bürger entsprechend dem allgemein im Umweltrecht verankerten Verursacherprinzip seinen Teil zur Lösung dieses bedeutsamen Umweltproblems beitragen soll und nicht alle dafür notwendigen Maßnahmen der Allgemeinheit überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 82.87 - NJW 1989, 1295 = DVBl 1989, 522; Beschluß vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 [BVerwG 27.06.1995 - 7 NB 1/95]).
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist die Auslegung des § 47 VwGO, wonach gegen ordnungswidrigkeitenrechtliche Normen keine prinzipale verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle möglich ist, weil für auf solche Normen gestützte Bußgeldentscheidungen allein die ordentlichen Gerichte zuständig seien (§ 68 OWiG; BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1995 - 7 NB 1.95 -, NVwZ 1996, S. 63 ), verfassungsgerichtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Dies hat zur Folge, dass Bestimmungen rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts nicht der Prüfung im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO unterliegen, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (Beschluss vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 NB 1.95 - BVerwGE 99, 88 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2052
BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92 (https://dejure.org/1995,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 8 C 30.92 (https://dejure.org/1995,2052)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 8 C 30.92 (https://dejure.org/1995,2052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    Weder § 21 Abs. 3 FVG noch §§ 1 Abs. 2 Nr. 4, 195ff. AO ermächtigen die Gemeinde dazu, gegenüber dem Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenp... rüfung des staatlichen Finanzamts anzuordnen. Vielmehr muß das gesetzliche Teilnahmerecht der Gemeinden im Rahmen der Prüfungsanordnung des staatlichen Finanzamtes entsprechend § 197 AO durch Mitteilung von Namen und Zeit gegenüber dem Steuerpflichtigen verwirklicht werden

  • Wolters Kluwer

    Gemeinde - Teilnahme eines Gemeindebediensteten - Außenprüfung des Finanzamts - Fehlende Ermächtigung - Gesetzliches Teilnahmerecht - Prüfungsanordnung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 357
  • NJW 1996, 1224 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1203
  • DÖV 1995, 730
  • BStBl II 1995, 522
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Diese Übertragung kann aber nur durch förmliches Landesgesetz erfolgen (Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - BVerwGE 66, 178 [180f.] und - BVerwG 8 C 48.82 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 6; Fischer-Menshausen in von Münch, GG, 2. Aufl., Art. 108 Rn. 15; Maunz-Dürig, GG, Art. 108 Rn. 55; AK-Komm GG Birk, Art. 108 Rn. 15).

    Die nach Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG erforderliche Übertragung der Verwaltungskompetenz - und damit auch die dazu zählende Befugnis zum Erlaß von Verwaltungsakten im Zusammenhang mit Außenprüfungen als Maßnahmen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen - gehört jedoch nicht zur Regelung des Verfahrens im Sinne dieser Vorschrift (vgl. Urteile vom 29. September 1982, a. a. O.).

  • BFH, 13.02.1990 - VIII R 188/85

    Teilnahme eines Gemeindemitarbeiters an Außenprüfung der Finanzverwaltung:

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Auf die vom Finanzgericht Münster zugelassene Revision hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 13. Februar 1990 (BFHE 160, 115 ff.) den Finanzrechtsweg für unzulässig erklärt und den Rechtsstreit auf Antrag der Klägerin an das Verwaltungsgericht Minden verwiesen.

    b) Die systematische Stellung der Vorschrift im Normzusammenhang des Finanzverwaltungsgesetzes weist das Teilnahmerecht der Gemeinde jedoch als eine interne Befugnis im Verhältnis der Gemeinde zur staatlichen Finanzverwaltung aus (ebenso: Tipke/Kruse, AO, FGO, Bd. III Anm. zu § 21 FVG; Blümich-Gosch, EStG, KStG, GewStG, Bd. 4 § 16 GewStG Rn. 43; Hübschmann/Hepp/Spitaler-Schick, AO, FGO, § 195 AO, Rn. 234 und 240; Eggesiecker/Callsen, StB 1978, 229 [232]; Moll, KStZ 1979, 81 [84]; Dziadkowski, StBp 1979, 265 [267]; FG Düsseldorf, Beschluß vom 18. November 1983 - XVI 243/83 A (AO) - EFG 1984, 300 [BA VI, 7f.]; a. A.: Hatopp, DGStZ 1979, 150 [151]; Kühn/Kutter/Hofmann, AO, FGO, § 21 FVG Anm. 3; FG Köln, Urteil vom 19. Mai 1981 - VIII 40/79 S - EFG 1982, 256 [ZKF 1983, 36]; offengelassen durch BFH, Urteil vom 13. Februar 1990, a. a. O., UA S. 8 sowie FG Köln, Urteil vom 25. März 1993 - 8 K 2752/92 - EFG 1993, 732 [ZKF 1994, 88]).

  • BFH, 25.05.1962 - I 129/59 S

    Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Grundsteuermessbescheide

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Diese Vorschrift war durch das Einführungsgesetz zu den Realsteuergesetzen vom 1. Dezember 1936 (RGBl I S. 961) in die (Reichs-) Abgabenordnung eingefügt worden und sollte einen Ausgleich für die gleichzeitig vorgesehene Verlagerung der Steuerverwaltungszuständigkeit auf die Finanzämter und die (im Jahre 1934 erfolgte) Abschaffung der durch Notverordnung vom 1. Dezember 1930 (RGBl I S. 517, 545ff.) eingeführten Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Steuermeßbescheide der Finanzämter schaffen (vgl. Ehlers, Der gerichtliche Rechtsschutz der Gemeinde gegenüber Verwaltungsakten des Finanzamts in Gewerbesteuerverfahren, Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Bd. 18, S. 47; Moll, a. a. O., S. 82; Kohlrust, KStZ 1961, 209; BFH, Urteil vom 25. Mai 1962 - I 129/59 S - BStBl III 1963, 497 [499]).

    Wie die Entstehungsgeschichte verdeutlicht, verfolgt die Zubilligung des Teilnahmerechts der Gemeinden an Außenprüfungen das Ziel, die materiell durch die Gewerbesteuer begünstigten Gemeinden (vgl. Art. 106 Abs. 6 GG) in dem für den Steuerertrag maßgeblichen Verfahren zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen verschiedene Beteiligungsrechte schon vor dem Erlaß des Gewerbesteuermeßbescheides zu gewähren, weil der Gesetzgeber ihnen mit Blick auf die Einheit der Steuerverwaltung gegenüber dem Steuerbürger die früher bestehende Rechtsmittelbefugnis gegenüber Steuermeßbescheiden aberkannt hat (stRspr des BFH mit Ausnahmen lediglich bei Fällen von Willkür: vgl. u. a. Urteil vom 25. Mai 1962, a. a. O., S. 498; Ehlers, a. a. O., S. 48f. m. weit. Nachw.).

  • FG Köln, 19.05.1981 - VIII 40/79
    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    b) Die systematische Stellung der Vorschrift im Normzusammenhang des Finanzverwaltungsgesetzes weist das Teilnahmerecht der Gemeinde jedoch als eine interne Befugnis im Verhältnis der Gemeinde zur staatlichen Finanzverwaltung aus (ebenso: Tipke/Kruse, AO, FGO, Bd. III Anm. zu § 21 FVG; Blümich-Gosch, EStG, KStG, GewStG, Bd. 4 § 16 GewStG Rn. 43; Hübschmann/Hepp/Spitaler-Schick, AO, FGO, § 195 AO, Rn. 234 und 240; Eggesiecker/Callsen, StB 1978, 229 [232]; Moll, KStZ 1979, 81 [84]; Dziadkowski, StBp 1979, 265 [267]; FG Düsseldorf, Beschluß vom 18. November 1983 - XVI 243/83 A (AO) - EFG 1984, 300 [BA VI, 7f.]; a. A.: Hatopp, DGStZ 1979, 150 [151]; Kühn/Kutter/Hofmann, AO, FGO, § 21 FVG Anm. 3; FG Köln, Urteil vom 19. Mai 1981 - VIII 40/79 S - EFG 1982, 256 [ZKF 1983, 36]; offengelassen durch BFH, Urteil vom 13. Februar 1990, a. a. O., UA S. 8 sowie FG Köln, Urteil vom 25. März 1993 - 8 K 2752/92 - EFG 1993, 732 [ZKF 1994, 88]).

    Dies ist entgegen der Auffassung des Finanzgerichts Köln (vgl. Urteil vom 19. Mai 1981, a. a. O.) auch im Rahmen einer Prüfungsanordnung des Finanzamts gemäß § 196 AO möglich.

  • BFH, 23.02.1961 - IV 313/59 U

    Einordnung einer Arbeitsgemeinschaft aus dem Baugewerbe als

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Das Berufungsgericht geht insoweit zutreffend davon aus, daß das Verfahren bei der Erhebung der Gewerbesteuer in das Verfahren zur Festsetzung des Steuermeßbetrages und in das eigentliche Steuerfest- setzungsverfahren aufgeteilt ist; beide Abschnitte betreffen voneinander getrennte Verfahren (vgl. BFH, Urteil vom 23. Februar 1961 - IV 313/59 U - BStBl III 1961, S. 194f.).
  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    b) Die systematische Stellung der Vorschrift im Normzusammenhang des Finanzverwaltungsgesetzes weist das Teilnahmerecht der Gemeinde jedoch als eine interne Befugnis im Verhältnis der Gemeinde zur staatlichen Finanzverwaltung aus (ebenso: Tipke/Kruse, AO, FGO, Bd. III Anm. zu § 21 FVG; Blümich-Gosch, EStG, KStG, GewStG, Bd. 4 § 16 GewStG Rn. 43; Hübschmann/Hepp/Spitaler-Schick, AO, FGO, § 195 AO, Rn. 234 und 240; Eggesiecker/Callsen, StB 1978, 229 [232]; Moll, KStZ 1979, 81 [84]; Dziadkowski, StBp 1979, 265 [267]; FG Düsseldorf, Beschluß vom 18. November 1983 - XVI 243/83 A (AO) - EFG 1984, 300 [BA VI, 7f.]; a. A.: Hatopp, DGStZ 1979, 150 [151]; Kühn/Kutter/Hofmann, AO, FGO, § 21 FVG Anm. 3; FG Köln, Urteil vom 19. Mai 1981 - VIII 40/79 S - EFG 1982, 256 [ZKF 1983, 36]; offengelassen durch BFH, Urteil vom 13. Februar 1990, a. a. O., UA S. 8 sowie FG Köln, Urteil vom 25. März 1993 - 8 K 2752/92 - EFG 1993, 732 [ZKF 1994, 88]).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Diese Übertragung kann aber nur durch förmliches Landesgesetz erfolgen (Urteile vom 29. September 1982 - BVerwG 8 C 138.81 - BVerwGE 66, 178 [180f.] und - BVerwG 8 C 48.82 - Buchholz 401.0 § 227 AO Nr. 6; Fischer-Menshausen in von Münch, GG, 2. Aufl., Art. 108 Rn. 15; Maunz-Dürig, GG, Art. 108 Rn. 55; AK-Komm GG Birk, Art. 108 Rn. 15).
  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Das Oberverwaltungsgericht hat die - nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist (§ 60 Abs. 1 VwGO) zulässige - Klage (zur Bindungswirkung dieser Entscheidung vgl. Beschluß vom 11. November 1987 - BVerwG 9 B 379.87 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 153 S. 3 [4]) entgegen der Vorinstanz zu Recht für begründet gehalten; denn die angefochtenen Bescheide sind mangels einer Anordnungsbefugnis des Beklagten gegenüber der Klägerin rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 27.80

    Feststellung von Vertreibungsschäden - Bewertung des landwirtschaftlichen

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    Denn dem Erfordernis eines bestimmten Antrags ist nach ständiger Rechtsprechung schon dann genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Revisionsfrist abgegebenen Erklärungen ersichtlich ist (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 27.80 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 59 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1982 - 2 S 968/81

    Folgen der Nichterweislichkeit der Bekanntgabe eines Gebührenbescheids

    Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 30.92
    b) Die systematische Stellung der Vorschrift im Normzusammenhang des Finanzverwaltungsgesetzes weist das Teilnahmerecht der Gemeinde jedoch als eine interne Befugnis im Verhältnis der Gemeinde zur staatlichen Finanzverwaltung aus (ebenso: Tipke/Kruse, AO, FGO, Bd. III Anm. zu § 21 FVG; Blümich-Gosch, EStG, KStG, GewStG, Bd. 4 § 16 GewStG Rn. 43; Hübschmann/Hepp/Spitaler-Schick, AO, FGO, § 195 AO, Rn. 234 und 240; Eggesiecker/Callsen, StB 1978, 229 [232]; Moll, KStZ 1979, 81 [84]; Dziadkowski, StBp 1979, 265 [267]; FG Düsseldorf, Beschluß vom 18. November 1983 - XVI 243/83 A (AO) - EFG 1984, 300 [BA VI, 7f.]; a. A.: Hatopp, DGStZ 1979, 150 [151]; Kühn/Kutter/Hofmann, AO, FGO, § 21 FVG Anm. 3; FG Köln, Urteil vom 19. Mai 1981 - VIII 40/79 S - EFG 1982, 256 [ZKF 1983, 36]; offengelassen durch BFH, Urteil vom 13. Februar 1990, a. a. O., UA S. 8 sowie FG Köln, Urteil vom 25. März 1993 - 8 K 2752/92 - EFG 1993, 732 [ZKF 1994, 88]).
  • FG Köln, 25.03.1993 - 8 K 2752/92

    Gewerbesteuer; Hinzurechnung von Mietentgelten beim Gewerbeertrag

  • FG Münster, 13.06.1985 - III 2502/85
  • BFH, 23.01.2020 - III R 9/18

    Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts

    Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen (Anschluss an BVerwG-Urteil vom 27.01.1995 - 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357).

    Der Gemeindebedienstete darf grundsätzlich nicht selbst als Prüfer auftreten und keine Prüfungshandlungen und Ermittlungen der in § 200 AO genannten Art vornehmen; er besitzt mithin keine aktiven Mitwirkungsrechte gegenüber dem Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.1995, 8 C 30.92).".

    § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG stelle eine rein innerorganisatorische Vorschrift dar (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27.01.1995 - 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357).

    Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des BVerwG in seinem Urteil in BVerwGE 97, 357 (Rz 16 ff.) an.

    Soweit sich das Teilnahmerecht daher im Rahmen "fremder" Steuerverwaltung (der Landesfinanzverwaltung) entfaltet, sind die Gemeinden nicht ermächtigt, die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des FA anzuordnen (BVerwG-Urteil in BVerwGE 97, 357; so auch die herrschende Meinung in der Literatur: von Wedelstädt in Gosch, FVG § 21 Rz 7; Schmieszek in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 21 FVG Rz 7, m.w.N.; Krumm in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 21 FVG Rz 2b; App/Klos, Kommunale Steuerzeitschrift --KStZ-- 1996, 84, 85 f.; Buse, Der AO-Steuer-Berater 2008, 190, 194; Suck, Deutsche Steuer-Zeitung 2009, 402, 404; Drüen, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 2012, 493; Westermann/Beuschel, Zeitschrift für Kommunalfinanzen 2014, 217, 218; Bahn, Neue Wirtschafts-Briefe 2016, 1367, 1370; Pieske-Kontny, KStZ 2018, 147, 148; a.A. FG Düsseldorf, Beschluss in EFG 2017, 543).

    Zwar ist es richtig, dass das FVG als Bundesgesetz den Gemeinden von Verfassungs wegen kein eigenes nach außen wirkendes, die Durchführung von Außenprüfungen und damit die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen betreffendes Recht gegenüber dem Steuerpflichtigen geben kann (BVerwG-Urteil in BVerwGE 97, 357, Rz 16).

    Den Gemeindebediensteten steht daher im Ergebnis das passive Recht zur beobachtenden Anwesenheit zu (Drüen, DÖV 2012, 493, 495; Urteil des BVerwG in BVerwGE 97, 357, Rz 18; von Wedelstädt in Gosch, FVG § 21 Rz 5).

  • FG Düsseldorf, 19.01.2018 - 1 K 2190/17

    Finanzamt darf die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen

    Die Frage der Zuständigkeit zum Erlass des Verwaltungsaktes über die Teilnahme des Gemeindebediensteten sei bereits im Jahr 1995 durch Urteil des BVerwG vom 27. Januar 1995, 8 C 30.92, BVerwGE 97, 357 zugunsten des FA geklärt worden.

    Bei der Mitteilung der Teilnahme eines Gemeindebediensteten handelt es sich um einen selbständigen, isoliert anfechtbaren Verwaltungsakt (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1990, 582; BFH-Beschluss vom 21. April 2017 IV B 10/17, BFH/NV 2017, 1009; BVerwG-Urteil vom 27. Januar 1995 8 C 30/92, BVerwGE 97, 357; so auch Krumm in: Tipke/Kruse § 21 FVG Rz. 2b; Drüen, DÖV 2012, 493).

    Das BVerwG ging in seinem Grundsatzurteil in BVerwGE 97, 357 - ohne dies überhaupt zu problematisieren - hingegen davon aus, dass das Recht auf Teilnahme des Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 FVG ergibt.

    Das gemeindliche Teilnahmerecht beschränkt sich nämlich auf die Anwesenheit eines Gemeindebediensteten, der - vom Betretungsrecht und von freiwilligen Mitwirkungsakten des Steuerpflichtigen abgesehen - lediglich Informations- und Auskunftsrechte gegenüber dem "staatlichen" Prüfer besitzt, also selbst nicht als Prüfer auftreten und keine Prüfungshandlungen vornehmen darf (h.M.: Schallmoser in: Hübschmann/Hepp/Spitaler § 195 AO Rz. 48; Krumm in: Tipke/Kruse § 21 FVG Rz. 2b; von Wedelstedt in: Beermann/Gosch, § 21 FVG Rz. 6; Suck, DStZ 2009, 402 (403); Drüen, DÖV 2012, 493 (495), i.E. auch Faber/Figatowski KommJur 2013, 212 (214) alle unter Hinweis auf BVerwG in BVerwGE 97, 357).

    Das BVerwG sieht daher die Teilnahmeanordnung sogar nur als der Bekanntgabe des Prüfernamens (§ 197 Abs. 1 Satz 1 AO) ähnlich (BVerwG in BVerwGE 97, 357).

    Das BVerwG hat in seinem Grundsatzurteil in BVerwGE 97, 357 ausgeführt, dass die Finanzbehörde im Rahmen der Prüfungsanordnung auch den ihr gegenüber geltend gemachten Teilnahmewunsch der Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen anordnet; die Finanzbehörde hat insoweit die "Verwaltungskompetenz".

    cc) Der Senat schließt sich den Ausführungen des BVerwG (BVerwGE 97, 357) an.

    Diese Überlegungen wären ohnehin rein hypothetisch und würden das Teilnahmerecht der Gemeinde, welches ohnehin keine aktiven Prüfungsrechte des Gemeindebediensteten, sondern nur dessen "beobachtende Anwesenheit" (BVerwG in BVerwGE 97, 357) umfasst, daher unangemessen einschränken.

  • BFH, 04.05.2017 - IV B 10/17

    Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts bei Geschäftsbeziehung

    Der Gemeindebedienstete darf grundsätzlich nicht selbst als Prüfer auftreten und keine Prüfungshandlungen und Ermittlungen der in § 200 AO genannten Art vornehmen; er besitzt mithin keine aktiven Mitwirkungsrechte gegenüber dem Steuerpflichtigen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.01.1995, 8 C 30.92).".

    Leitlinie der Verwaltung sei ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1995  8 C 30.92 (BStBl II 1995, 522), wonach die Finanzämter und nicht die Gemeinden zur Anordnung der Teilnahme befugt seien.

  • BFH, 21.06.2017 - IV B 8/16

    Grundsätzlich keine Klagebefugnis der Gemeinden gegen Gewerbesteuermessbescheide

    a) Gemeinden als Träger von Hoheitsrechten haben nach heutiger Rechtslage keine allgemeine Rechtsmittelbefugnis gegen Bescheide der Finanzämter (FÄ) mehr (näher zur Historie BFH-Beschluss vom 22. November 1955 I B 43/55 U, BFHE 62, 115, BStBl III 1956, 44; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 27. Januar 1995  8 C 30/92, BVerwGE 97, 357, BStBl II 1995, 522, unter 1.c, dort auch zu den als Ersatz für den Wegfall der früheren Rechtsmittelbefugnis geschaffenen Mitwirkungsrechten der Gemeinden).
  • FG Köln, 14.01.2016 - 13 K 1398/13

    Ausschluss einer Gemeinde von der Erhebung einer Klage gegen

    9 C 4/10, BVerwGE 140, 34 unter II.1.), geht auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit davon aus, § 40 Abs. 3 FGO schließe grundsätzlich eine Klage gegen einen fehlerhaften Messbescheid außerhalb des in § 40 Abs. 3 FGO umschriebenen Bereichs aus (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. März 2010 2 S 939/08, KStZ 2011, 33; in BVerwG 140, 34; BVerwG-Urteil vom 27. Januar 1995 8 C 30/92, BStBl II 1995, 522 mit umfangreicher Darlegung der Gesetzgebungsgeschichte zur Einführung der Teilnahmerechte nach § 21 Abs. 3 FVG zum Ausgleich der Abschaffung der Rechtsmittelbefugnis der Gemeinden gegen Steuermessbescheide der Finanzämter).
  • FG Düsseldorf, 17.01.2017 - 10 V 3186/16

    Aussetzung der Vollziehung der Verfügung über die Teilnahme eines

    Eine entsprechende Teilnahmeanordnung sei nicht ungewöhnlich (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. Januar 1995 8 C 30.92, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1995, 522).
  • FG Düsseldorf, 11.09.1998 - 18 K 3888/96

    Anspruch der Gemeinden auf Einsicht in Gewerbesteuerakten; Einsicht der Gemeinden

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  • FG Baden-Württemberg, 15.07.1999 - 3 K 242/95

    Ausschlussfrist zur Benennung des Gegenstandes des Klagebegehrens; Angabe der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2463
BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95 (https://dejure.org/1995,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1995 - 2 WD 18.95 (https://dejure.org/1995,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1995 - 2 WD 18.95 (https://dejure.org/1995,2463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen versuchten Betrugs gegenüber seinem Dienstherrn, Freiwillige Meldung eines Soldaten zum Einsatz der Bundeswehr in Kroatien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarordnung - Maßnahmen - Einsatz in Kroatien - Freiwillige Meldung - Maßnahmebemessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 280
  • NJW 1996, 1224
  • NVwZ 1996, 602 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95
    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - [BVerwGE 83, 26 (f.)], vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - [BVerwGE 83, 339 (f.)], vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - [BVerwGE 86, 145 (f.)] und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 2 WD 12.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei zweckwidriger Verwendung von

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95
    Denn dienst- und disziplinarrechtlich ist nicht die Höhe der Vermögensschädigung oder -gefährdung des Dienstherrn, sondern die Einbuße an Integrität und Vertrauenswürdigkeit entscheidend, die der Soldat im Interesse der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu wahren hat; dieser Vertrauensverlust ist bei einem Portepee-Unteroffizier, der tiefgreifende Persönlichkeitsmängel erkennen läßt, von erheblichem Gewicht (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 12.95 -).
  • BVerwG, 10.11.1987 - 2 WD 6.87

    Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung eines Umzugs

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95
    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - [BVerwGE 83, 26 (f.)], vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - [BVerwGE 83, 339 (f.)], vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - [BVerwGE 86, 145 (f.)] und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 2 WD 64.84

    Reisekostenbetrug eines Soldaten - Dienstvergehen - Reisekostenvergütung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95
    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - [BVerwGE 83, 26 (f.)], vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - [BVerwGE 83, 339 (f.)], vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - [BVerwGE 86, 145 (f.)] und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88

    Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1995 - 2 WD 18.95
    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter oder vollendeter Betrug zu wertende Schädigung oder Gefährdung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 25. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 64.84 - [BVerwGE 83, 26 (f.)], vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - [BVerwGE 83, 339 (f.)], vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - [BVerwGE 86, 145 (f.)] und vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1997 - 2 WD 29.95

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei bei entwürdigender Behandlung von

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [135]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 2 WD 13.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei unberechtigter Führung von

    Als Milderungsgrund in der Person ist schließlich auch sein mehrmaliger Kroatieneinsatz, insbesondere beim Stab GECON UNPF bzw. beim Stab/Stabskompanie GENCON IFOR vom 2. August 1995 bis 30. Januar 1996 zu werten (vgl. Urteile vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <NZWehrr 1996, 127 = NJW 1996, 1224> und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 2 WD 17.98

    Demütigung Untergebener durch Umhängen eines Schildes als Verletzung der

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRsp.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.2002 - 2 WD 18.01

    Vielfache Untreue in Tateinheit mit Urkundenfälschung; Vereinbarkeit der

    Vor allem büßt ein Soldat, der seinen Dienstherrn belügt und betrügt, allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1972 - BVerwG 2 WD 30.72 -, vom 19. März 1991 - BVerwG 2 WD 50.90 -, vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 -).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 2 WD 24.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme wegen der Entwendung einer EC-Karte von

    Für diesen "ersten Zugriff" zum Nachteil der Geschädigten hat der Senat den Milderungsgrund der persönlichkeitsfremden, unbedachten Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten bejaht (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 2 WD 19.99

    Fehlverhalten von Soldaten in Vorgesetztenstellung in Form von entwürdigender

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (stRsp.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2000 - 2 WD 6.00

    Dienstpflichtverletzung und Wehrstraftat eines Leutnants wegen entwürdigender

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, umso mehr Achtung und Vertrauen genießt er, umso größer sind auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewusstsein gestellt werden müssen, und umso schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen lässt (stRsp.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]> und vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

    Einerseits sprechen seine bislang tadelfreie Führung innerhalb und außerhalb des Dienstes und seine guten dienstlichen Leistungen für ihn; andererseits ist sein engagierter Einsatz bei GENCONIFOR vom 22. August 1996 bis 31. Januar 1997 zu seinen Gunsten zu werten (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <NZWehrr 1996, 127 = NJW 1996, 1224>).
  • BVerwG, 20.06.1996 - 2 WD 21.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des

    Bei der Maßnahmebemessung ist davon auszugehen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine empfindliche disziplinare Reaktion geboten ist, wenn sich ein Soldat durch eine strafrechtlich als versuchter und/oder vollendeter Betrug zu wertende Gefährdung oder Schädigung des Vermögens des Dienstherrn und damit der Gemeinschaft eines schweren Vertrauensbruchs schuldig macht (vgl. Urteile vom 10. November 1987 - BVerwG 2 WD 6.87 - <BVerwGE 83, 339 [344 f.]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <BVerwGE 103, 104 = NZWehrr 1994, 213>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1.94, 4.94 - <BVerwGE 103, 140 = NZWehrr 1995, 78>, vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <NJW 1996, 1224>, vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - sowie Beschluß vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 2 WDB 15.92 - <BVerwGE 103, 12 [23 f.] - NZWehrr 1994, 27>).
  • BVerwG, 08.11.2000 - 2 WD 15.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Beleidigung und versuchter

    Ein Vorgesetzter, der zu pflichtgemäßem Verhalten zu erziehen und ein Beispiel zu geben hat, verliert durch ein solches, durch Alkoholmissbrauch bedingtes Fehlverhalten erheblich an Autorität bei seinen Untergebenen und beeinträchtigt das Vertrauen seiner Vorgesetzten in seine Charakterfestigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung zur Menschenführung beträchtlich (stRspr.: vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [135]>, vom 5. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 18.95 - <BVerwGE 103, 280 = NZWehrr 1996, 127> und vom 23. November 1999 - BVerwG 2 WD 19.99 - ).
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